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Wahlbeobachtung im Trend: von Politikverdrossenheit zu demokratischer Teilhabe

Vor ein paar Wochen ging es durch die Medien: Die OSZE entsendet Wahlbeobachter nach Deutschland, zur Bundestagswahl 2017. Eine erstaunliche Meldung, kennt man so etwas doch hauptsächlich von autokratischen Staaten respektive diktatorisch regierten Ländern. Drei bis fünf Fachleute werden es sein, die einen geschulten Blick auf den rechtmäßigen Ablauf der Wahl werfen sollen.

Das reiche bei weitem nicht aus, meinen nicht wenige besorgte Bundesbürger, und verweisen dabei auf die zuletzt bekannt gewordenen Falschauszählungen, z. B. anlässlich der Europawahl 2014 oder jüngst bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai dieses Jahres. Schließlich gebe es viele Möglichkeiten, das Wahlergebnis zu manipulieren, etwa indem gültige Stimmen zu ungültigen erklärt oder mit zusätzlichen Kreuzen ungültig gemacht würden. Auch könnten Stimmen – ob mutwillig oder versehentlich – auf den falschen Stapel gelegt werden. Besonders die Briefwahl sei anfällig für Wahlbetrug.

Die kommende Bundestagswahl gilt für viele als Schicksalswahl. Vor diesem Hintergrund erklären sich zunehmend mehr Freiwillige kurzerhand zum Wahlbeobachter und werden sich morgen auf den Weg machen, den Gang der Dinge vor Ort zu überwachen. Eine Rechtsgrundlage dafür existiert, auch wenn das kaum jemandem bekannt sein dürfte. In § 54 der Bundeswahlverordnung heißt es: „Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.“ Eine Voranmeldung dafür ist nicht nötig.

Besonders Engagierte haben sogar eine Anleitung ins Netz gestellt, auf was es im Wahllokal zu achten gilt. So findet man etwa unter www.wahlbeobachtung.de eine Checkliste zum Ausdrucken. Vom Verein zur Förderung politischen Bildung und Demokratie e. V. wurde sogar eine App entwickelt, mit der per Schnellformular die vom Wahlbeobachter notierten Ergebnisse gemeldet und verdichtet werden können (siehe unter www.wahlmission.de). Mit der Aktion, die bereits auf große Resonanz stieß, will der Verein auch die rund 18 Millionen Nichtwähler aktivieren. In Anbetracht der insgesamt rund 90 000 Wahl- oder Briefwahllokale in 299 Wahlkreisen eine herausfordernde Aufgabe. Viele hätten sich schon gemeldet, weitere würden aber dringend benötigt.

Eine derartige Transparenz scheint jedoch nicht im Sinne mancher Behörden zu sein. Laut einer Pressemitteilung des oben genannten Vereins wurden am 20. September die Landkreise und Schulen in Sachsen über „Umstände“ informiert, die sich „auf die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am Sonntag auswirken könnten“. Darin gab die Landeswahlleitung entsprechende Handlungsanweisungen, etwa dass die Anfertigung von Fotografien oder Kopien der Niederschriften und Protokolle der Wahlvorstände durch die Wahlbeobachter nicht zulässig sei. Diese Anweisungen seien jedoch, so der Verein, mit der ergangenen Rechtsprechung nicht vereinbar (vgl. z. B. Urteil vom 19. 11. 2002 des VG Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 4502/02) und daher grob rechtswidrig.

Kein glückliches Signal der Obrigkeit, will man meinen, gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Aufweichung der Grundrechte, man denke nur an das erst kürzlich nebenbei verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken unterminiert. Sollte nicht jedermann größtes Interesse an einem regelkonformen Wahlablauf und korrekten Wahlergebnissen haben, welche politische Gesinnung er auch haben mag? Was hätte unsere Demokratie noch für einen Wert, wenn der Urnengang, die einzige direkte Mitbestimmungsmöglichkeit des Einzelnen, eine Farce wäre? Was zählte dann der gerade in jüngster Zeit besonders laut tönende Aufruf, unbedingt zur Wahl zu gehen?

Darüber hinaus sollten die Wahlleiter die bürgerliche Motivation nicht per se als Misstrauensvotum verstehen. Schließlich dient die Wahlbeobachtung auch zur Absicherung der Arbeit der Wahlhelfer, um so einen späteren Vorwurf der Wahlfälschung auszuschließen. Ein dergleiches Verständnis füreinander arbeitet zudem der wachsenden Spaltung in der Gesellschaft entgegen. Ein funktionierender demokratischer Staat muss eine Selbstkontrolle nicht nur aushalten, er muss sie fördern. Nicht umsonst haben sich die Gesetzesväter den entsprechenden Passus einstmals ausgedacht.

Last-Minute-Entscheidungshilfe zur Bundestagswahl 2017: