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Musterprozess: Legitimation zum Heilen ohne offizielle Zulassung?

Heiler haben in Deutschland einen schweren Stand. Gerichte und Behörden sehen sie als Risiko für Patienten. Im Vertrauen auf die Hilfe eines Heilers könnte der Kranke sich vom Arzt abwenden und Schaden nehmen, so die Bedenken. Daher hätten alle Heiler eine Überprüfung zum Heilpraktiker abzulegen. Die Heiler fragen sich allerdings, wem es dienen solle, wenn sie medizinisch überprüft seien, genau diese Kenntnisse aber gar nicht anwendeten und auch nicht deretwegen aufgesucht würden. Um dieser unsinnigen Lage mit juristischen Mitteln entgegenzutreten, forderte ein Heiler Anfang 2001 von seinem Gesundheitsamt die Zulassung zum Heiler ohne übliche Überprüfung. Der Antrag wurde zunächst abgeschmettert. Dem Einspruch des Heilers folgte nach einem Jahr die Bestätigung des ersten Entscheids. Der Dachverband für Geistiges Heilen (www.dgh.de) rief daraufhin zu Spenden auf, um einen Musterprozess führen zu können. Der Heiler reichte im Mai 2002 vor dem Verwaltungsgericht Klage ein und erlebte ein kleines Wunder. Die verklagte Behörde wurde vom Gericht in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2002 mit einem Kompromissvorschlag konfrontiert, der dem Heiler eine eingeschränkte Tätigkeit erlauben sollte. Das Amt wollte jedoch keinerlei Zugeständnisse machen, und so lehnte das Gericht die Klage des Heilers mit lapidarer Erklärung ab. Die Urteilsbegründung geht auf die Argumente des Heilers in den wesentlichen Punkten nicht ein. Der Heiler will weiter durch die nächste Instanz gehen. Die Frist zur Begründung des Rechtsmittels läuft noch. Sollte die Beschwerde erfolglos enden, wäre das Bundesverfassungsgericht zuständig. Dort besteht die Aussicht auf eine juristisch ernsthafte Auseinandersetzung mit der Thematik. Schon einmal hat das höchste Gericht festgestellt, dass eine Überprüfung auch einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem angestrebten Beruf aufzuweisen habe. Auf dieser Grundlage werden die "Psychologischen Heilpraktiker" zugelassen, und zwar ohne allgemeinmedizinische Überprüfung.

→ Dieser Beitrag erschien in zeitgeist-Printausgabe 20 (1-2003).