Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Ab sofort müssen Heiler den Patienten lediglich schriftlich darauf hinweisen, dass deren Tätigkeit nicht die eines Arztes ersetzt. Diese Information kann dem Patienten entweder vor Behandlungsbeginn in Form eines Merkblatts überreicht oder gut sichtbar im Behandlungszimmer ausgehängt werden. Weitere Informationen zu dem Entscheid, der vom Dachverband für Geistiges Heilen in einem zähen Rechtsstreit erwirkt wurde, finden sich auf deren Homepage unter www.dgh-ev.de.