In Bayern wird es in Kürze ein Volksbegehren über die Frage geben, ob ein generelles Klonverbot in der Verfassung verankert werden soll. Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am 22. Mai 2003. Zum ersten Mal soll in Deutschland damit die Frage gentechnischer Eingriffe am Menschen dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden. Thomas Mayer, einer der Sprecher der Initiative, hält das Volksbegehren für einen entscheidenden Schritt gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Da wirtschaftlich interessierte Kreise laufend eine Lockerung des bestehenden Embryonenschutzes forderten, sei es an der Zeit, dass Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob Menschen geklont werden dürften. Mayer: "Die Welt ist keine Ware und der Mensch ist keine Ware." Das Volksbegehren will in Art. 100 der bayerischen Verfassung verankern: "Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Menschen unvereinbar." Es wurde 2002 mit über 25.000 Unterschriften eingeleitet und von einem überparteilichen Aktionsbündnis getragen. Mit von der Partie ist unter anderem die Katholische Landvolkbewegung, die Katholische Landjugendbewegung DV Regensburg und Passau, die ödp Bayern, der bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund und der Omnibus für Direkte Demokratie. Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich vom 22. Mai bis zum 4. Juni 2003 zehn Prozent der Stimmberechtigten, also etwa 900.000 Bürgerinnen und Bürgern in den Gemeindeämtern in die Listen des Volksbegehrens eintragen. Im Herbst diesen Jahres würde dann der Volksentscheid stattfinden, es sei denn, der Landtag beschließt den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens selbst. In Bayern waren schon mehrere Volksbegehren erfolgreich. So führten 1995 die Bürger selbst den kommunalen Bürgerentscheid ein und lösten 1998 den bayerischen Senat auf. Weitere Informationen zum Volksbegehren gibt es unter www.menschenklonen-niemals.de.