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AIDS-Politik Afrikas vor Gericht

Vom Westen fast unbeachtet setzt sich der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki für einen offenen Dialog zum Thema AIDS in Afrika ein. In einem Brief an die Staatsoberhäupter der Welt erläuterte er bereits im April 2000 seine Sicht der Dinge (zeitgeist berichtete in Ausgabe 3-2000). Unter anderem schrieb er, dass er die verschiedenen Kontroversen um HIV und AIDS in einer transparenten wissenschaftlichen Runde beleuchten möchte und nichts davon halte, kritische Wissenschaftler ins Abseits zu drängen. "Vor noch nicht allzu langer Zeit wurden in unserem Land Menschen getötet, gefoltert und inhaftiert (...), weil die etablierte Autorität glaubte, die Sicht dieser Dissidenten sei gefährlich", so Mbeki in seinem Brief, von dem in der deutschen Presse nicht allzu viel zu lesen war. Als Antwort auf das kurz darauf einberufene „Presidential Advisory Panel on AIDS“ beurkundeten 5.000 Wissenschaftler und Ärzte (darunter elf Nobelpreisträger und Direktoren führender Forschungsinstitute, Wissenschaftsakademien und medizinischer Gesellschaften wie der US National Academy of Sciences, verschiedene Max-Planck-Institute, das Pasteur Institut in Paris, die Royal Society of London, die AIDS Society of India und das National Institute of Virology in Südafrika) in der so genannten „Durban Declaration“, welche in Nature am 6. Juli 2000 veröffentlicht wurde, ihren Glauben daran, dass HIV für AIDS verantwortlich sei. Dennoch bleibt der südafrikanische Staatspräsident standhaft und schreibt der Armut mehr Schuld am AIDS-Syndrom zu, als dem ominösen HI-Virus. Jüngstes Beispiel ist die Ablehnung des Medikaments Nevirapin, das in Kliniken kostenlos an Schwangere verteilt werden soll. Die AIDS-Hilfsorganisation TAC, die sich dabei auf die lebensrettende Wirkung des Präparats bei Neugeborenen beruft, wollte die Regierung Südafrikas per Gerichtsurteil zur Abgabe verpflichten. Nevirapin (Handelsname Viramune) steht jedoch unter dem dringenden Verdacht, starke Durchfälle und schwere Leberkrankheiten auszulösen, die tödlich enden können. Diese Nebenwirkungen, auf die der Behandler den Patienten hinweisen muss, sind im Beipackzettel des Präparats vermerkt. Mbeki hat Berufung eingelegt und ist bereit, bis vor das Verfassungsgericht zu gehen.

(QUELLEN: Deutschlandfunk, Washington Post)

→ Dieser Beitrag erschien in zeitgeist-Printausgabe 17 (1-2002).