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Edition H1 (Kunstbuch)

Beleidigtsein

Von MAGNUS WOLF GÖLLER


(München 2007, am Gasteig, großer Saal)

„Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Beleidigte!

Eiserne Konsequenz, nicht weniger, heißt das Gebot der Stunde: der Aufstand der anständig Beleidigten unter unserem Wahrzeichen des Rührmichnichtan!

Denn, sollte sich angesichts der jüngsten Entwicklungen tatsächlich irgendjemand irgendwie noch immer nicht beleidigt fühlen, so wäre er gut beraten, schleunigst damit anzufangen ...

Solchem Zeitgenossen nämlich hülfe da auch nicht die dreiste Mär, ständig beleidigt zu sein mache keinen rechten Spaß, zeuge von irgendeiner Schwäche, sei von schlechtem Stil. Als ob wir hier spaßten! Der oder die sich nicht als stets beleidigt zeigt, sich als beleidigt ständig äußert, untergräbt die sittliche Ordnung unserer Gesellschaft aufs Verhängnisvollste und muss gemäß Volksverhetzungsrecht mit aller Entschlossenheit und Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden. Einfach so mirnichts dirnichts nicht beleidigt zu sein, nicht einmal ein wenig in seinen religiösen Gefühlen verletzt: eben kein Kavaliersdelikt! – das bedeutet, die Würde aller anderen anständig Beleidigten mit Füßen zu treten, seiner sexistischen, rassistischen, gottlosen, faschistischen Geisteshaltung den Zynischsten aller denkbaren Ausdrücke zu verleihen.

Kalt lächelnd – allein die Vorstellung macht einen Anständigen frösteln – geht so ein – ich sage es bewusst – Unmensch, Barbar an anständig Beleidigten vorüber und übt nicht einmal ein Mindestmaß an Solidarität, fühlt sich durch keine Karikatur, kein Theaterstück, keinen Werbespruch, keinen nackten Busen, keine Satire, einfach durch gar nichts selber ernstlich persönlich beleidigt!

Ungeheuerlich! – Klar, dass so jemand keine Sittlichkeit, kein Anstand, gar kein Gemeinsinn innewohnen kann, solch einer grundunmoralischen Kreatur, die womöglich nicht einmal begreift, weshalb jeder Anständige und Gottgefällige ganz einfach permanent beleidigt sein muss, ja die, – unfassbar! –, das essenziell Existenznotwendige des Beleidigtseins jederzeit aller allseits frech negiert.

Ließen wir nun solch schändliche Abartungen unserer Spezies weiterhin gewähren, ihre abscheuliche Spur der Unmenschlichkeit ungehindert ziehen, wir machten und fraglos unverzeihlicherweise mitschuldig.

Jeder von Vernunft geprägte, ausgewogene gesellschaftliche Zusammenhalt, alles Miteinander ginge verloren, perdu!, achteten wir nicht strengstens und unbeirrbar darauf, gerade den wegen scheinbarer Nichtigkeiten Beleidigten unseren allergrößten Respekt und unser äußerstes Mitgefühl, unsere mitbeleidigtste Solidarität entgegen zu tragen, darzutun, unsere eigenen zutiefsten Beleidigtheiten stets im Sinne des Gemeinwohls und gemeinsamen Hinaufs mit einzubringen ...

Einen größeren Frevel, eine rücksichtslosere Hybris als ein noch so geringes Beleidigtsein nicht ernst oder wahrhaftig, nicht edel, nein, gar als lächerlich zu nehmen, sich gar selbst nicht rechtstreu beleidigen zu lassen, nicht selbst jederzeit beleidigt zu fühlen, kann es auf unserem Erdenrund nicht geben: Solches zeugt psychischen Genozid.

Wir können also nicht umhin, solche mutwilligen Zerstörer jeder gedeihlichen Mitmenschlichkeit nicht einfach in gewöhnliche Haftanstalten oder Irrenhäuser einzuweisen, welches mancher allzumilde Gestimmte für hinreichend gehalten haben möchte. Vielmehr ergibt sich als unabweisbar zwingend, dass Beleidigtseinverweigerer sich nicht nur keinesfalls auf vermeintliche Gewissens- oder an den Haaren herbeigezogene Meinungsfreiheit berufen können, sondern in speziell ausgestattete Besserungsanstalten, und sei es lebenslang, verbracht werden müssen.

In diesen Beleidigungsvollzuganstalten mit speziell geschultem Personal darf niemand, unabhängig von Stellung, Parteibuch, irgendwelchen früheren Verdiensten, eben niemand, Schonung erwarten können. Wer sich partout nicht nachhaltig beleidigen lässt, auch nicht durch harte Verbalinjurien, dessen muss die ganze Strenge unseres Rechtsstaates walten.

Auch muss jeder Inhaftierte sein Beleidigtsein einmal pro Woche vor einer gemischten Prüfungskommission anhand von wenigstens drei glaubhaft und anschaulich dargelegten Beleidigtheiten nachweisen. Jede Wochenfrist, in der dieses dem Delinquenten nicht gelingt, verlängert seine Haftzeit automatisch um vierzehn Tage, bei offenkundiger Verweigerung um vier Wochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Beleidigte, die Bedeutung der allgemeinen, freien und gleichen Beleidigtseinskultur für unsere Gesellschaft, für deren gedeihliches Fortbestehen, ist von einer Dimension, dass sie schon früh in Elternhaus und Kindergärten vermittelt werden muss, zumal in allen Lehranstalten täglich als Kernfach. Kein Beleidigtseinsverweigerer darf sein perverses Spiel mehr ungestraft mit der gesetzestreuen Gemeinschaft aller Beleidigten, also uns allen, sei es auch nur mittels eines diebisch frechen Blickes, durchziehen können. Prinzipielles, prinzipienfestes Beleidigtsein bedeutet nicht nur die denkbar ehrenhafteste Gesinnung und gebiert daher allen nur möglichen Respekt, ja Ehrfurcht; Beleidigtsein atmet wahrhaftig gelebten Gemeinsinn, bildet den einen unveräußerlich heiligen Kitt unserer humanen, toleranten Gesellschaft, setzt damit die höchste solidarische Bürgerpflicht als pure Freude, den erhabenen Geist unserer Zeit!“

Tosender Beifall ...

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